RKP-STEUERRECHTSKANZLEI in Düren

Steuerrecht Gesellschaftsrecht Erbrecht

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht
Family Office / Business Compliance
Düren / Jülich / Euskirchen + Euregio

Die Spezialisierung der Kanzlei an der Schnittstelle von Steuerberatung und Rechtsberatung schafft für alle Beteiligten Mehrwerte in fast allen Rechtsgebieten (Beratungsmatrix). Besondere Bezugspunkte zur Steuerrechtsberatung gibt es im Themenkomplex des Family Office bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge, vor allem mit Auslandsbezug (Internationales Steuerrecht), der Umstrukturierung und Umwandlung von Unternehmen sowie dem Unternehmenskauf und -verkauf. Im Kompetenzschwerpunkt Business Compliance beraten wir vor allem die Umsetzung von Empfehlungen zur Minimierung bzw. Vermeidung finanzieller und steuerstrafrechtlicher Risiken von Unternehmen und ihren Vorständen/Geschäftsführern (Tax compliance). Damit können wir auf eine langjährige Expertise als spezialisierter Berater für Familiengesellschaften im kleineren und größeren Mittelstand vor Ort in Düren und in der Region verweisen. Aber auch im freiberuflichen und privaten Umfeld gibt es neben den vorgenannten, vergleichbaren Themen immer auch einzelfallbezogene Prüfungen zur Erfolgsaussicht von Einspruchsverfahren und/oder Klageverfahren vor den Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof.

Wünschen Sie eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen und steuerlichen Ausgangslage, rufen Sie uns an unter +49 2421 959063-0, mailen Sie an info@rkp-kaeuffer.de oder nutzen Sie RKP-ON-DEMAND zur unmittelbaren Kontaktaufnahme.

Erfassung, Prüfung und Empfehlungen betreffend den Fragestellungen zum Family Office und der Business Compliance führen wir in unserem RKP-FORUM meist in konzentrierten Halbtages- oder Tagesterminen zu vereinbarten Festpreisen durch. Planen Sie für Ihre Kunden, Mitarbeiter oder für andere Interessengruppen einen Workshop, eine Vortragsveranstaltung oder einen Informationsabend im Kontext aktueller steuerrechtlicher Themenschwerpunkte, können wir Sie im RKP-FORUM bei Organisation und Durchführung fachlich kompetent unterstützen.

Und nun zu uns und unseren Beratungsschwerpunkten:

Seit 1954 ist seriöse, qualifizierte und kompetente anwaltliche Beratung im Steuerrecht in Düren maßgeblich geprägt durch die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht Dr. Heinz Raupach (1954–1972), Dr. Josef Käuffer (1967–2001) und seit 1995 durch Wolfgang Käuffer, zunächst interdisziplinär in Sozietät mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern und seit 2013 erfolgreich mit seiner hochspezialisierten Anwaltskanzlei, genauer Steuerrechtskanzlei.

Interdisziplinäre Kanzleiphilosophie

Mit der langjährigen, interdisziplinären, berufspraktischen Erfahrung bietet die Kanzlei dem eigenen regionalen und überregionalen Mandantenstamm im In- und Ausland und im partnerschaftlich geführten Mandat gemeinsam mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Notaren und Anwaltskollegen anderer Schwerpunktrechtsgebiete individuell abgestimmte und maßgeschneiderte, steuerrechtlich durchdachte Lösungen. Der Mandatsschutz für die laufende Steuer- und Rechtsberatung ist dabei eine kollegiale Selbstverständlichkeit. Nur so lässt sich unsere Kanzleiphilosophie verwirklichen, wissenschaftlich basierte Expertise einer spezialisierten Anwaltskanzlei praxisorientiert einzubringen und zum Vorteil von gemeinsamen Mandanten ergebnisorientiert und nachhaltig umzusetzen!

Steuergestaltung

Steuerrecht ist das Eingriffsrecht des Staates in die Unternehmens- und Privatsphäre und bedarf deswegen immer einer gesetzlichen Legitimation! Nahezu alle Lebenssachverhalte im privaten und unternehmerischen Bereich haben eine steuerrechtliche Bedeutung bzw. eine steuerrechtliche Auswirkung. Gesetzliche Gestaltungsmöglichkeiten im Steuerrecht zu erkennen oder gesetzliche Grenzen im Steuerstreit mit der Finanzverwaltung auszuloten sind unsere Profession, der wir passioniert, im Freiberuf unabhängig und verlässlich zum Vorteil unserer Mandanten nachgehen!

Vermögens- und Unternehmensnachfolge

Eine steuerrechtliche Kernkompetenz der Kanzlei liegt in der Gestaltungs- und Umsetzungsberatung einer nationalen oder internationalen Vermögens- und Unternehmensnachfolge.
Vermögen in Form von Grundstücken, Gebäuden, Wertpapieren und Unternehmensanteilen jeder Rechtsform lassen sich durch Schenkung (vorweggenommene Erbfolge), Verkäufe mit und ohne ergänzende Gestaltungsformen, wie z.B. Nießbrauchvorbehalt, Wohnrecht oder Versorgungsrenten, schon zu Lebzeiten übertragen.
Insbesondere bei der Übertragung im Erbfall durch privatschriftliches oder notarielles Testament oder bei der späteren Erbauseinandersetzung sind es oft die steuerrechtlichen Implikationen, die bestehende Vermögens- und Unternehmensstrukturen in Gefahr bringen können, bspw. wenn durch die damit einhergehende Offenlegung stiller Reserven ungewollt und unvorhergesehen eine liquiditätsbeeinträchtigende Steuerlast entsteht. Dies vorausschauend zu vermeiden bzw. zu optimieren ist unser Auftrag in zahlreichen Mandaten.

Umstrukturierung, Umwandlung und Unternehmenskauf

Mit der Umstrukturierung von Unternehmen jeder Rechtsform durch Einzelrechtsnachfolge oder nach Umwandlungsrecht, dem Unternehmenskauf oder -verkauf sowie in der grenzüberschreitenden Steuerrechtsberatung zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung in ertragsteuerlicher Hinsicht oder in Erbschafts- und/oder Schenkungsfällen haben wir wiederholt im Mittelstand beraten.

Beratungsmatrix / Mediation im Steuerrecht

Auch das Handels-, Wettbewerbs-, Arbeits- und Familienrecht bietet durch zahlreiche Schnittstellen zum Steuer- und Bilanzrecht facettenreiche Beratungsansätze, um für unsere Mandanten Gestaltungspotentiale mit dem Ziel der Steuervermeidung zu erzielen (vgl. „Beratungsmatrix“).

Steuerverfahren

Gerade im Steuerverfahrensrecht, beginnend mit der Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung und im Erörterungs- und Rechtsmittelverfahren bei den Finanzämtern oder vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof, verfügen wir als Steuerrechtskanzlei über eine anwaltlich spezialisierte Kompetenz, die wir auch gerne im Wissensaustausch mit anderen Beratern für unsere Mandanten einsetzen.

Steuerstreit / Streitbeilegung

Geben Sie Ihre Steuererklärungen selbst ab, führen wir die von Finanzamtsseite angestoßenen Erörterungen im Vorfeld eines ersten Steuerbescheides, streiten für Sie in Einspruchs- und Klageverfahren bis zum Bundesfinanzhof oder prüfen die Erfolgsaussicht Ihrer steuerrechtlichen Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen der Finanzverwaltung.

Steuerliche Prüfungen

Für sämtliche Steuerrechtsgebiete steht die Kanzlei Ihnen oder im Team mit Ihren Beratern bei steuerlichen Außenprüfungen, Betriebsprüfungen und Sonderprüfungen durch die Finanzverwaltung mit der anwaltlichen Steuerrechtsberatung zur Seite.

Steuerstrafverfahren

Nicht zuletzt im Steuerstrafverfahren, insbesondere in der frühzeitigen Selbstanzeigenberatung zur Vermeidung eines Steuerstrafverfahrens, verfügt die Kanzlei über eine anerkannte Expertise seitdem nach Einführung der Zinsabschlagsteuer 1993 im Laufe des Jahres 1995 die ersten Durchsuchungen von Banken in Deutschland und auch in der Region erfolgten. Bis heute sind es insbesondere die Ankäufe der „Steuer-CD´s“ durch die Finanzverwaltung sowie die medienwirksam dargestellten Steuerhinterziehungen Prominenter, die der breiten Öffentlichkeit die Brisanz der strafrechtlichen Verfolgung von Steuerhinterziehungen oder Steuerverkürzungen nicht nur Bereich der Kapitalvermögen im Ausland deutlich machen.

Tax Compliance

Ein zunehmend für unsere Mandanten an Bedeutung gewinnender Beratungsschwerpunkt begründet sich aus der vermehrt gewünschten Einrichtung eines Tax Compliance Management Systems (TCMS), welches im Unternehmen der Sicherstellung eines gesetzeskonformen Verhaltens im Bereich des Steuerrechts dient und außerdem zur Minimierung bzw. Vermeidung finanzieller und steuerstrafrechtlicher Risiken präventiv beiträgt. Die damit einhergehende betriebsinterne Offenlegen von Risikokonstellationen etwaiger Gesetzesverstöße an Schnittstellen von Steuerrecht und Steuerstrafrecht bei Klein- und mittelständischen Unternehmen hilft, die Reputation der Unternehmen zu wahren und steuerrechtliche Haftungen der Unternehmer, der Vorstände oder der Geschäftsführer für die Steuern des Unternehmens zu verhindern.

Gesellschaftsrecht

Die gesellschaftsrechtliche Kernkompetenz der Kanzlei liegt in der steueroptimierten Beratung und Umsetzung einer Existenzgründung/Start-ups in sämtlichen Rechtsformen und für Freiberufler, beginnend mit der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Gesellschafterbeschlüssen, der Umstrukturierung von Unternehmen/dem Umwandlungsrecht bis hin zum Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder einer freiberuflich tätigen Einheit (M&A).

Erbrecht

Die erbrechtliche Kernkompetenz der Kanzlei besteht in der steueroptimierten Gestaltungsberatung von Erbfolgen durch Testament oder im Rahmen einer gesetzlichen Erbfolge. Erbausschlagung oder Pflichtteilsgeltendmachung sowie Zugewinnausgleiche zu Lebzeiten bergen häufig Risiko- oder Gestaltungspotential immer auch mit erb- und schenkungssteuerlichen Implikationen oder sogar einkommensteuerlichen Folgen, die es zu vermeiden gilt. Dabei blickt der Kanzleiinhaber persönlich auf eine bald zwanzig Jahre lange Erfahrung als Testamentsvollstrecker im privaten und unternehmerischen Umfeld zurück und bringt diese Erfahrungen in die erbrechtliche Beratung mit ein.

Mandanten

Zu unseren Mandanten zählen wir neben Privatpersonen und Freiberuflern vor allem Familienunternehmen jeglicher Rechtsform, deren Aktionäre, Gesellschafter, Vorstände und Geschäftsführer, aber auch immer wieder Stiftungen und Vereine.

Kontakt

Wie bereits erwähnt, bieten wir Ihnen neben der telefonischen Kontaktaufnahme über unsere Internetseite unter RKP-ON-DEMAND online die Möglichkeit Ihre Fragestellung im Steuerrecht, Erbrecht oder Gesellschaftsrecht an uns zu adressieren.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen